Fahrzeugleasing

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Nachdem wir Sie dabei unterstützt haben, zu ermitteln, was Sie wollen, werden wir gemeinsam den besten Weg finden, um es zu erreichen. 

Fahrzeugleasing



In Unternehmen oder bei Freiberuflern ist Fahrzeugleasing fast alltäglich. Aber auch bei Privatpersonen wird Leasing immer beliebter. Vergleichsweise geringe oder gar keine Investitionen bei Vertragsbeginn (Sonderzahlung), geringe monatliche Belastungen und eine unproblematische, vertraglich geregelte Rückgabe statt Ärger beim Gebrauchtwagenverkauf sind die Hauptgründe. Hier eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile von Fahrzeugleasing im Privatbereich:
Vorteile:

• Kalkulations- und Planungssicherheit
Ein Leasingvertrag sieht für die gesamte Dauer feste monatliche Raten vor. Somit können die Kosten für den festlegten Zeitraum genau geplant und kalkuliert werden. Im Unterschied zu Kreditfinanzierungen unterliegen Leasingverträgen keinem Zinsänderungsrisiko. Und sollte sich die wirtschaftliche Situation (Bonität) des Finanzierenden einmal verschlechtern, könnte die kreditgebende Bank das Darlehen verteuern, fällig stellen oder ggf. kündigen. Beim Leasing bleibt die vereinbarte Monatsrate unabhängig von der individuellen finanziellen Situation des Leasingnehmers über die gesamte Laufzeit konstant.

• Unterschiedliche Laufzeiten mit hoher Flexibilität
Die Laufzeit eines Leasingvertrages richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen. So ist eine Laufzeit von nur 12 Monaten genauso darstellbar wie ein längerfristiger Vertrag über 48 oder 60 Monate. Der Regelfall beinhaltet eine Vertragsdauer zwischen 24 und 36 Monaten.

• Immer „auf dem neuesten Stand“
Die zeitlich begrenzte Laufzeit eines Leasingvertrages bedingt fast schon automatisch, dass der Leasingnehmer immer im aktuellen Fahrzeugmodell unterwegs ist – ausgestattet mit der modernsten Technologie. Nach Vertragsablauf wird das alte Auto durch ein aktuelles Modell ersetzt. Man profitiert vom technischen Fortschritt (günstigere Verbrauchswerte, höhere Umweltfreundlichkeit, mehr Komfort und Sicherheit auf der Straße).

• Keine teuren Reparaturen
Leasingfahrzeuge werden nach relativ kurzer Dauer wieder zurückgegeben, somit sind aufwendige Reparaturen wegen Verschleißes eher unwahrscheinlich. Oftmals besteht die Möglichkeit, den Leasingvertrag mit einem Wartungsvertrag zu kombinieren. Somit werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit Inspektionen und Reparaturen entstehen, abgedeckt (Planungssicherheit!).

• Der Leasinggeber trägt außergewöhnliche Risiken
Diese entstehen beispielsweise infolge gesellschaftlicher und politischer Diskussionen und Entscheidungen sowie rechtlicher Änderungen (Diesel – Abgasbetrug – Klimaschutz – Fahrverbote). Solche Risiken trägt die Leasinggesellschaft. Entscheidet man sich darüber hinaus für das Modell „Kilometerleasing“, spielt die aktuelle Marktlage zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs für den Leasingnehmer keine Rolle.

• Kein Aufwand bei der Fahrzeugrücknahme
Wird ein Auto verkauft, so soll ein guter Erlös dabei erzielt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug an eine Privatperson oder einen Händler verkauft wird – Verkaufsverhandlungen sind immer mit Aufwand verbunden. Die gewählte Leasingvariante knüpft unter Umständen einige Voraussetzungen an die Fahrzeugübergabe nach Vertragsablauf, ermöglicht jedoch ansonsten eine bequeme und aufwandsarme Händlerrücknahme ohne Preisdiskussion.
Nachteile

• Kein Erwerb von Eigentum
Wird ein Fahrzeug geleast, bleibt es während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum der Leasinggesellschaft. Je nach Leasingvariante besteht am Laufzeitende die Möglichkeit, das Fahrzeug zu kaufen. Bereits gezahlte Leasingraten werden nicht auf den Kaufpreis angerechnet, dieser erfolgt zum aktuellen Marktpreis des Fahrzeugs.

• Vertragsklauseln bei Fahrzeugrückgabe
Das geleaste Fahrzeug muss sich bei Rückgabe in dem vertraglich festgelegten (ordnungsgemäßen) Zustand befinden. Ist diese Bedingung nicht oder nur teilweise erfüllt, werden entsprechende Reparaturen zu Lasten des Leasingnehmers durchgeführt. Es ist daher in beiderseitigem Interesse, dass schon bei der Unterzeichnung des Leasingvertrages genau festgelegt wird, welche Mängel und Beschädigungen zu Nachzahlungen durch den Leasingnehmer führen.

• Außerplanmäßige oder vorzeitige Vertragskündigung schwierig
Unabhängig davon, warum das geleaste Fahrzeug nicht mehr benötigt wird: Eine vorzeitige Kündigung des laufenden Leasingvertrags ist in aller Regel nicht möglich. Zwar besteht die Möglichkeit, einen neuen Leasingnehmer zu finden (Leasingübernahme). Dies ist für den ursprünglichen Leasingnehmer jedoch oft mit Kosten verbunden.

• Selten freie Werkstattwahl
In den allermeisten Fällen ist die Werkstattbindung ein fester Vertragsbestandteil. Bei technischen Problemen oder bei fälligen Wartungsarbeiten während der Vertragsdauer ist der Leasingnehmer daher gezwungen, diese Reparaturen in einer Vertragswerkstatt oder bei einem Markenhändler durchführen zu lassen. Empfehlenswert ist daher der zusätzliche Abschluss eines Wartungspaketes, welches in die Monatsprämie einkalkuliert wird und das Kostenrisiko somit auf die Leasinggesellschaft abwälzt.

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